Grenzzeichen

Grenzzeichen
Grẹnz|zei|chen 〈n. 14Zeichen (Stein, Pfahl usw.) zum Kenntlichmachen der Grenze

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Grẹnz|zei|chen, das:
Zeichen (z. B. Stein od. Pfahl), mit dem eine Grenze markiert wird.

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Grenzzeichen,
 
Stein, Pfahl u. a. zur Markierung einer Grenze.
 
Im alten Rom genossen Grenzsteine (»termini«), die die Grenzen der Landgüter bezeichneten, ursprünglich fetischistische Verehrung. Ein dem König Numa Pompilius zugeschriebenes Gesetz erklärte jeden, der einen Grenzstein ausgrub oder versetzte, als fluchwürdig. Beim Einsetzen von Grenzsteinen mussten das Blut eines Opfertieres und andere Opfergaben in die Grube geworfen werden, die den Stein aufnehmen sollte. Im Volk blieb die Verehrung der Grenzsteine bis zum Ausgang des Altertums lebendig (Terminus).
 
Im Mittelalter genügten zunächst als Grenzzeichen ganz allgemeine Landmarken, z. B. hervorragende Berge, größere Sümpfe und Wälder, später wurden vielfach hervorstehende Bäume, die mit Einschnitten, Kreuzen oder anderen Zeichen versehen wurden (Malbäume, Lochbäume), benutzt. Kleindenkmale (Pfähle oder Marksteine mit Wappen, Kreuzen, Zeichen oder Inschriften) kamen erst mit den Territorialstaaten seit dem 15. Jahrhundert auf. Besonders aufwendig wurden zum Teil die »Dreimärker« am Grenzpunkt dreier Territorien gestaltet. Beim Setzen der Grenzsteine wurden »Grenzzeugen« unterlegt oder irgendwo daneben vergraben. Dazu dienten entweder Scherben in bestimmter Anordnung oder eigens dafür hergestellte Grenzsteinzeugen, markierte (Ortsinitialen, Wappen u. a.) Täfelchen (auch Platten, Würfel u. a.) aus gebranntem Ton (selten Glas). Anordnung beziehungsweise Vergrabungsort waren nur den von einer Gemeinde gewählten Feldgeschworenen, den »Siebnern«, »Steinern«, »Untergängern« oder »Märchern«, bekannt; durch sie konnte im Zweifelsfalle festgestellt werden, ob ein Grenzstein noch an der richtigen Stelle stand. Grenzfrevel, d. h. die Beseitigung oder Verrückung von Grenzzeichen, wurde als besonders verwerflicher Delikt schwer bestraft.
 
Sage und Brauch:
 
Sagenhafte Überlieferungen verbinden die Gründung alter Städte und erste Landnahmen mit verschiedenartigen Formen der Grenzziehung. Verbreitet ist das für Karthago und die Königin Dido bezeugte Motiv, dass Neuankömmlingen so viel Boden überlassen werden sollte, wie mit einer Rindshaut zu umfassen sei; diese wurde dann in schmalste Streifen zerschnitten und ausgespannt. Häufig sollte ein Grenzkreis durch die Weite eines von überirdischer Kraft gelenkten Beil- oder Speerwurfs festgelegt und, dem Schutz einer Gottheit unterstellt, zum geweihten Bezirk werden. Rechtliche und religiöse Bedeutung sicherten zusammen den Schutz der Grenze.
 
Die Grenzzeichen, v. a. die der Gemarkungsgrenzen, wurden von Abordnungen der Obrigkeit und des Volkes in bestimmten Zeitabständen überprüft und den Jungen dadurch eingeschärft, dass sie nach sehr alten rechtsrituellen Formen einen Backenstreich erhielten, auf die Steine hingestoßen, an Ohren oder Haaren gezogen, aber auch mit Äpfeln, Nüssen oder kleinen Münzen beschenkt wurden. Der Grenzbegang, in fränkischen Gebieten »Fraischgang«, in niederdeutsch »Schnatgang« genannt, schloss mit einem gemeinsamen Mahl. Wo er auf einen besonderen Festtermin gelegt war, häufig auf Pfingsten, erfuhr er vielfältige volksbräuchliche Entfaltungen. - In der Sage ist häufig von Grenzfrevlern die Rede, die nach ihrem Tode einen von ihnen verrückten oder beseitigten Grenzstein umhertragen und auf ihre Erlösung warten müssen; neben Abbildungen auf dem Grenzzeichen wurden auch lokale Begebenheiten zum Anlass für zahlreiche Legenden.
 
 
R. Wildhaber: Die europ. Verbreitung der Grenz-Zeugen, in: Folkeliv og kulturlevn, hg. v. B. Stoklund (Kopenhagen 1960);
 K.-S. Kramer: Grundriß einer rechtl. Volkskunde (1974);
 Marksteinzeugen. .., in: Sammler-Journal, Jg. 9, H. 7 (1980).

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Grẹnz|zei|chen, das: Zeichen (z. B. Stein od. Pfahl), mit dem eine Grenze markiert wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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